Klassenpaten

Ein Vertrauensverhältnis zwischen älteren Schülern, die bewusst Verantwortung über­nehmen, und jüngeren, die Orientierungshilfen und Verständnis der „Großen“ bedürfen, soll durch die Patenschaften erreicht werden. Die Funktion des Klassenlehrers bleibt durch die Patenschaften unverändert. Er ist die wichtigste erwachsene Bezugsperson für die Gestaltung des Gruppenlebens. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Pa­ten kann in diesem Sinne sowohl Unterstützung als auch Entlastung des Klassenleh­rers sein.

Die Paten verpflichten sich in einem Patenvertrag,

  • am „Kennenlerntag“ der zukünftigen 5. Klassen teilzunehmen und Kennenlern­spiele zu organisieren und zu moderieren
  • einmal im Halbjahr einen Ausflug mit der Klasse zu unternehmen (z.B. Eis es­sen, grillen, bowlen, spielen etc.)
  • sich zweimal im Halbjahr mit den anderen Paten zu treffen, um sich über Aktionen, positiven und negativen Erfahrungen, Spielideen etc. auszutauschen.

Es ist wünschenswert, dass die Paten mindestens zweimal pro Halbjahr an einer mit dem Klassenlehrer abgesprochenen Unterrichtsstunde (Klassenleiterstunde) teilneh­men. Ihnen ist von Seiten der eigenen Klassenlehrer bei der Wahrnehmung ihres Amtes größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Wird dieser von den Paten recht­zeitig informiert und sprechen keine gravierenden unterrichtlichen Tatsachen dage­gen, sind die Paten für die Ausübung ihrer Aufgaben von der Teilnahme am Unter­richt zu befreien. Ebenso wünschenswert ist es, wenn die Paten an der zweitägigen Kennen-lernfahrt teilnehmen. Die Paten verpflichten sich die Schüler in der Jahr­gangsstufe 5 zu begleiten, sie können freiwillig in Absprache mit dem Klassenlehrer ihr Amt auch ein weiteres Jahr in derselben Klasse ausüben.