Lernzeiten als Raum für selbst organisiertes und eigenverantwortliches Arbeiten
Laut „Hausaufgabenerlass“ dürfen an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den Folgetag erteilt werden. Um die wertvolle Möglichkeit der selbstständigen Auseinandersetzung der Schüler mit dem Unterrichtsstoff zu gewährleisten, sind in die Stundentafel des GiL drei (Jahrgang 5) bzw. vier Lernzeiten (Jahrgänge 6-9) integriert worden, die von den Fachlehrern der Klasse betreut werden. Damit soll die häusliche Arbeit stark entlastet werden, so dass es „Hausaufgaben“ in ihrem ursprünglichen Sinn nicht mehr gibt. Die Bearbeitung von „Lernaufgaben“ in den Lernzeiten ermöglicht die Festigung und Vertiefung des im Unterricht Gelernten. Zielgerichtet in Anbindung an die Kernfächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, zweite Fremdsprache) sowie die weiteren Fächer werden die Lernzeiten so im Stundenplan verankert, dass sie im Sinne der Rhythmisierung als Phasen des selbstständigen Arbeitens genutzt werden. Die Arbeitsregelungen, die in den Lernzeit-Stunden gelten, sind für alle Lehrer und Schüler verbindlich, sie werden auch den Eltern in der ersten Klassenpflegschaftssitzung des jeweilig neuen Schuljahres vorgestellt. Die Erstellung des konkreten Lernzeiten-Konzepts für eine Klasse wird über Vereinbarungen auf der Ebene der Lehrer-Teams, die in einer Klasse unterrichten, gewährleistet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, nach Anmeldung bei der Lernaufgabenbetreuung dienstags nachmittags in der Schule zu arbeiten.