Informationen zum Unterricht nach den Herbstferien

Mitteilung vom 22.10.2020, 19:00 Uhr

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern!

Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie haben wir Ihnen und Euch wichtige Informationen zum Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien per Schulmanager zur Verfügung gestellt. Den Wortlaut dieser Mitteilung finden Sie auch noch einmal unten in diesem Beitrag.

Ergänzend möchten wir einige Links und Hinweise zum Download bereitstellen:

  1. Mitteilung des Schulministeriums (SchulMail) vom 21.10.2020: Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
  2. Reisen aus Risikogebieten: Was es zu beachten gibt – mit Link auf die Regelungen für NRW: Aktuelle Informationen für Reisende vom Bundesgesundheitsministerium
  3. Aktuelles Hygienekonzept am GiL
  4. Regelungen für den Distanzunterricht bzw. Mischformen von Präsenz- und Distanzunterricht: Konzept für den Präsenz-Distanzunterricht am GiL
  5. Informationsseiten des Schulministeriums zur aktuellen Situation an den nordrhein-westfälischen Schulen: Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten
  6. Elterninfo: Mein Kind ist krank – Was soll ich tun? Handlungsempfehlungen und Schaubild im Überblick
  7. Zugang zur GiL-Cloud (NEU) und GiL-Moodle
  8. Informationsseiten des örtlichen Gesundheitsamtes: Die Lage im Kreis Recklinghausen und Allgemeinverfügung vom 22.10.2020 zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2

Mitteilung an die Schulgemeinschaft per Schulmanager vom 23.10.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern!

Die Infektionszahlen sind mittlerweile rasant gestiegen. Der Kreis Recklinghausen hat darum bereits in der letzten Woche strengere Hygieneschutzregeln erlassen. In dieser Woche ist das gesamte Ruhrgebiet zum Corona-Risikogebiet erklärt worden.
Das Schulministerium hat daher am Mittwoch neue Infektionsschutzregeln für ALLE Schulen in NRW erlassen, die ab sofort und bis zum Jahresende, also bis zum 31.12.2020, gelten.

Dabei wird insbesondere die grundsätzliche Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen AUCH im Unterricht wieder eingeführt. Wir haben bereits zu Beginn des Schuljahres und in der Zeit, in der die ersten Fälle am GiL aufgetreten sind, wertvolle und ermutigende Erfahrungen mit dieser sehr einfachen Maßnahme gemacht. Nur der Maskenpflicht war es zu verdanken, dass bei den vier Infektionsfällen nicht sofort ganze Klassen und Lerngruppen in Quarantäne geschickt wurden. Die umfassenden Corona-Testungen im Nachgang haben dann bestätigt, dass sich das Virus eben nicht innerhalb unserer Schule ausgebreitet hatte.

Wir müssen innerhalb des Schulgeschehens alles dafür tun, um das Risiko einer Ausbreitung mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so klein wie möglich zu halten. Dazu zählen insbesondere die mittlerweile weithin bekannten und vom Robert-Koch-Institut immer wieder herausgestellten AHA-Regeln „ABSTAND – HYGIENE – ALLTAGSMASKE“ (Mund-Nasen-Bedeckung) – ergänzt um eine zusätzliche Maßnahme: das regelmäßige LÜFTEN der Klassenräume.
 
Das heißt für uns am GiL Folgendes:
1) Abstand
Wann und wo immer möglich, soll ein Abstand von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden. Das gilt vor allem in den Pausen, wenn gegessen und getrunken wird. Nur in diesem Moment ist es erlaubt, die Maske abzusetzen. Dann ist aber ein ausreichender Abstand zu allen anderen Personen zwingend einzuhalten.
2) Hygiene
Regelmäßiges Händewaschen, vor allem vor dem Essen bzw. nach den Pausen, ist wichtig, um Kontaktinfektionen auszuschließen. In allen Unterrichtsräumen und Toiletten stehen an den Waschbecken Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Wem das regelmäßige Händewaschen schwerfällt, kann sich auch ein Handdesinfektionsmittel in die Schultasche packen, das es mittlerweile in kleinen Fläschchen überall zu kaufen gibt.
3) Alltagsmaske
Hier ist darauf zu achten, dass die Maske auch richtig getragen wird, denn nur, wenn sie Mund UND Nase bedeckt, bietet sie auch den entsprechenden Schutz. Die Alltagsmasken gibt es mittlerweile in so vielen Ausführungen und Varianten, dass wir erwarten, dass jede Schülerin und jeder Schüler gleich mehrere davon besitzt, um diese zwischendurch wechseln zu können. Die „Notfallmasken“, die wir in besonderen Fällen (z.B. Maske defekt, verschmutzt etc.) beim Hausmeister für 50 Cent ausgeben, erfüllen als einfache Einmalmasken nicht den Zweck einer dauerhaften Mund-Nasen-Bedeckung für einen ganzen Schultag.
4) Lüften
Mit sinkender Außentemperatur können wir den Unterricht nicht mehr bei dauerhaft geöffneten Fenstern durchführen. Um dennoch für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, ist alle 20 Minuten das sogenannte Stoßlüften vorzunehmen. Wir werden zudem regelmäßig Querlüften, wo immer es möglich ist, besonders während der gesamten Pausendauer. Wir bitten darum, entsprechend warme Kleidung („Zwiebellook“)zu tragen.

Niemand wünscht sich einen erneuten Lockdown. Wir müssen darum wieder mehr denn je sensibel und aufmerksam sein, diese recht einfachen Regeln unbedingt zu beachten und zu beherzigen. Wir schützen damit uns selbst und auch alle anderen, vor allem auch diejenigen unter uns, die – bewusst oder unbewusst – von besonderen Risikofaktoren betroffen sind. Die strikte Einhaltung dieser Regeln wird daher von allen in unserer Schulgemeinde ausdrücklich erwartet und auch umfassend eingefordert. Wir bitten Sie daher in den Familien auch noch einmal über die Bedeutung von Infektionsschutz und Hygiene zu sprechen und auf die gemeinsame Einhaltung dieser Regeln hinzuwirken.

Unverändert gilt die Maßgabe, dass Schülerinnen und Schüler mit offensichtlichen Erkältungssymptomen bzw. typischen COVID-19-Symptomen wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns NICHT in die Schule kommen und den Hintergrund der Erkrankung ärztlich abklären lassen, ggf. durch einen Corona-Test. Bitte informieren Sie das Sekretariat entsprechend.

Ebenso melden Sie bitte auch alle anderen Verdachts- oder Kontaktfälle, bei denen bis zum Vorliegen eines Testergebnisses die Schule nicht besucht wird.
Schüler/-innen, die in eine Quarantäne geschickt werden, schicken die Quarantäneverfügung des Ordnungs- oder Gesundheitsamtes bzw. eine Kopie davon ebenfalls an das Sekretariat, da wir nicht gesondert darüber informiert werden.

Alle Schülerinnen und Schüler, die in diesen Fällen für eine gewisse Zeit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, gehen in den Distanzunterricht und werden von den Klassen- bzw. Fachlehrerinnen und -lehrern entsprechend begleitet. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. 

Wir wünschen Ihnen und Euch zum Abschluss der Herbstferien ein – trotz allem – schönes Wochenende bei guter Gesundheit und nicht schwindender Hoffnung und Zuversicht in herausfordernden Zeiten.

Herzliche Grüße
Marc Brode und Diana Lorra